Borneo Kratom MengDa Rot
Beschreibung
Kratom gehört zur Familie der Kaffeegewächse und handelt sich um einen immergrünen, tropischen Baum. Seine Blätter haben einen sehr intensiven herb-grünen Geruch, ähnlich dem Maté. Einige Variationen können sogar fruchtige Aromen hervorbringen.
Unser wildes Kratom stammt direkt von befreundeten Produzenten aus Kalimantan/Pontianak auf Borneo.
Die Blätter stammen aus 300 ha unberührtem Dschungel und werden direkt von Wildwuchs geerntet.
Dieses wilde Kratom ist im Vergleich zu den verschiedenen Kulturvarianten von höchster Qualität und natürlich pestizidfrei! Die Lieferungen können variieren, da es sich um ein reines Natruprodukt handelt. Die verschiedenen Farben von Kratom resultieren aus den unterschiedlichen Färbungen der Blattadern und Stiele. Es ist möglich, dass an einem Baum sämtliche verschiedenen Farben zur selben Zeit zu sehen sind. Wie beim Tee verändert sich auch das Pflanzenmaterial durch unterschiedliche Trocknungs- und Fermentationsprozesse hinsichtlich seiner Beschaffenheit und Farbe.
Die Unterscheidung von grünem, rotem und weißem Kratom erfolgt aufgrund der ursprünglichen Farbe der Blattadern sowie verschiedener Fermentations- und Trocknungsprozesse. Die traditionelle Ernte und Verarbeitung ähnelt der des Tees sehr. „Bentuangie“ – Ein sehr stark fermentiertes, meist rotes Kratom-Blattpulver. Diese Variante gilt als sehr gut verträglich und langanhaltend, jedoch auch als eher mild.
„Horn Kratom“ – kommt von einer eigenen Variation von Kratombäumen, die sich durch ihre anders geformten Blätter auszeichnet. Etwa 1 von 1000 Bäumen entwickelt diese spezielle Blattform, wobei manche Bäume sogar beide Formen aufweisen. Dies sind traditionell als sehr stark geltende Blätter, die von Hand ausgewählt wurden.
„Maeng Da“ – die Übersetzung bedeutet etwa „herausragend“ oder „stark“. Unter diesem Namen werden oft individuelle Mischungen der drei Grundsorten angeboten. „Premium“ – Bei dieser Auswahl werden ausschließlich die Blätter von sehr alten Kratombäumen am Kapuas River geerntet und extra fein vermahlen. Die Premium-Varianten werden zudem innerhalb von 48 Stunden in professionellen Trocknungseinrichtungen fertig bearbeitet und sofort verpackt. Dadurch entstehen Sorten von großer Lebhaftigkeit und Stärke.
„Yellow Vein“ oder „Stems & Veins Kratom“ bezeichnet Kratomblätter, bei denen die Blattadern erhalten geblieben sind. Dies bietet eine interessante Alternative zu den gängigen Methoden der Kratomverarbeitung, bei denen Blätter von Stängeln und Blattadern getrennt werden. Im asiatischen Raum wird Kratom traditionell, ähnlich wie Kaffee, Tee, Khat, Maté oder Betelnuss, seit Langem als Genussmittel zur Steigerung des Wohlbefindens verwendet. Außerdem genießt es in der Naturheilkunde Indonesiens und Thailands auch einen hohen Stellenwert. Es wird geräuchert, geraucht oder als Tee konsumiert.
In Europa wird es von der Novel-Food-Verordnung erfasst und ist nicht als Lebensmittel genehmigt.
Es wird als stimulierend und aphrodisierend, zugleich aber auch als harmonisierend und entspannend beschrieben.
Es kann auch als pflanzliches Färbemittel für Braun- und Grüntöne verwendet werden, aber aufgrund des hohen Marktpreises wird inzwischen meist auf andere Pflanzen zurückgegriffen.
Unser Lesetipp: Das erste Fachbuch über Kratom von Dirk Netter, erschienen im September 2019 und herausgegeben vom renommierten Nachtschatten-Verlag: Kratom - Ethnobotanik, Anwendung, Kultur ISBN: 978-3-03788-576-5
Botanische Taxonomie und Herkunft von Red Maeng Da
## Botanische Taxonomie und Herkunft von Red Maeng Da > > Mitragyna speciosa (Korth.) Havil., bekannt als Kratom, gehört zur Familie der Rötegewächse (Rubiaceae). Die Sorte „Borneo Kratom MengDa Rot" entstammt den tropischen Regenwäldern und Uferzonen des Kapuas-Flusses in West-Kalimantan (Borneo). Der Begriff „Maeng Da" entstammt ursprünglich dem südostasiatischen Sprachgebrauch und bezeichnete Blätter von ausgewachsenen Bäumen mit ausgeprägter, leicht gezähnter oder gehörnter Blattmorphologie („horned leaf"). Die rote Farbvariante definiert sich primär durch die Aderung der frischen Blätter sowie durch die spezifische Nachernte-Verarbeitung.
Alkaloidprofil und chemische Charakterisierung
## Alkaloidprofil und chemische Charakterisierung > > Die phytochemische Zusammensetzung von Mitragyna speciosa umfasst über 40 identifizierte Indol- und Oxindol-Alkaloide, die mittels Hochleistungsflüssigkeitschromatographie (HPLC/UPLC-MS/MS) quantifiziert werden. Das mengenmäßige Hauptalkaloid in den Blättern ist Mitragynin, welches üblicherweise ca. 60–70 % des Gesamtalkaloidgehalts ausmacht. Zu den charakteristischen Nebenalkaloiden zählen Paynanthein (ca. 8–9 %), Speciogynin (ca. 6–7 %) und Speciociliatin. Das pharmakologisch potentere 7-Hydroxymitragynin ist im frischen sowie naturbelassen getrockneten Blattmaterial lediglich in extremen Spurenkonzentrationen (typischerweise < 0,05 % des Gesamtalkaloids) nachweisbar.
Fermentation, Trocknung und Mikronisierung
## Fermentation, Trocknung und Mikronisierung > > Die tiefrote bis rotbraune Färbung des Pulvers entsteht durch ein mehrstufiges Verarbeitungsverfahren. Nach dem Pflücken der reifen Blätter erfolgt eine mehrtägige Indoor-Fermentationsphase in atmungsaktiven Säcken unter kontrollierter Feuchtigkeit. Hierbei laufen natürliche enzymatische und oxidative Prozesse ab. Anschließend wird das Pflanzenmaterial einer gezielten Sonnen- bzw. UV-Trocknung unterzogen. Dieser thermisch-oxidative Nachernte-Schritt verändert den Phenolgehalt und führt zu einer geringfügigen Umwandlung primärer Indolalkaloide. Das getrocknete Blattgut wird anschließend ohne Stängel und Blattadern mechanisch mikronisiert (100–200 Mesh / ~75–150 µm), um eine samtige, feinstmögliche Pulverkonsistenz zu erzielen.
Rechtlicher Rahmen in Österreich und der EU
## Rechtlicher Rahmen in Österreich und der EU > > In der Republik Österreich ist Mitragyna speciosa weder im Suchtmittelgesetz (SMG, BGBl. I Nr. 112/1997) noch im Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz (NPSG, BGBl. I Nr. 146/2011) als verbotene Substanz eingestuft. Auf Ebene der Europäischen Union fällt Kratom unter die Novel-Food-Verordnung (EU) 2015/2283. Da keine Zulassung als neuartiges Lebensmittel vorliegt, darf das Produkt in Österreich und der EU nicht als Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel oder Arzneimittel in den Verkehr gebracht werden. Es wird daher ausschließlich als botanisches Anschauungsmaterial, pflanzlicher Farbstoff oder ethnobotanisches Sammlerobjekt angeboten.

