Sporenspritze Hawaii
€15.00
Beschreibung
Schwerer Pilz mit eindrucksvollen rötlich-zimtfarbenen bis goldbraunen Kappen. Die Sporenspritzen enthalten 10 ml Sporensuspension, hergestellt aus 100% sterilen und lebensfähigen Pilzsporen. Jede Spritze enthält Millionen von Sporen. Substrat: Kompost, Getreide, pasteurisierter Mist und Stroh Temperatur während der Besiedlung: 28 - 30 ° C. Temperatur während des Erntens: 22 - 26 ° C.
Taxonomie und pazifische Insel-Herkunft
Die Sporenspritze Hawaii basiert auf Sporen von Psilocybe cubensis var. Hawaii, einem stabilisierten Kulturstamm aus dem pazifischen Raum. Die Basisspezies Psilocybe cubensis wurde 1906 von Franklin Sumner Earle erstbeschrieben und 1948 von Rolf Singer taxonomisch etabliert. Sie gehört molekularbiologisch der Familie der Hymenogastraceae an (Matheny et al., 2006).
Obwohl der Name Hawaii in älteren Publikationen gelegentlich mit Panaeolus cyanescens (Syn. Copelandia cyanescens) verwechselt wurde, handelt es sich bei diesem Stamm isolat-analytisch eindeutig um eine klassische Varietät von Psilocybe cubensis (Stamets, 1996). Sie entstand aus Aufsammlungen auf den nährstoffreichen Weideböden der hawaiianischen Inselkette.
Mikroskopische Merkmale und Sporensuspension
Die mikroskopische Untersuchung bei 400- bis 1000-facher Vergrößerung offenbart die für tropische Cubensis-Stämme typische Sporenmorphologie: Die Sporen sind dickwandig, ellipsoid und messen 11,5–17,0 µm in der Länge sowie 8,0–11,5 µm in der Breite (Guzmán, 1983; Stamets, 1996). Der Keimporus ist zentral am Apex positioniert. Der Sporenabdruck weist eine dichte, violettschwarze bis dunkelbraune Färbung auf.
Die Konfektionierung in einer sterilen 12-mL-Luer-Lock-Einwegspritze sorgt für einen tropffreien, sterilen Transport. In Kombination mit der beiliegenden sterilen Kanüle lassen sich kleinste Suspensionsmengen punktgenau auf Deckgläser und Zählkammern aufbringen, ohne die Stammlösung zu verunreinigen.
Rechtlicher Status in Österreich
Reine Sporensuspensionen fallen in Österreich nicht unter das Suchtmittelgesetz (SMG § 2 / Suchtgiftverordnung SV), da sie weder Psilocybin noch Psilocin enthalten. Der Erwerb und die Aufbewahrung zu Forschungs- und Mikroskopiezwecken sind gestattet. Das Auskeimenlassen und Heranwachsen von Fruchtkörpern zur Wirkstoffgewinnung ist nach § 27 SMG strafbar.
Hinweis
Ausschließlich für wissenschaftliche, mykologische und mikroskopische Vergleichszwecke bestimmt. Nicht zur Kultivierung geeignet oder bestimmt.
Weiterführende Informationen zur Mikroskopie und Sporenmorphologie finden Sie in unserem Mykologie-Leitfaden zu Sporen & Mikroskopie.
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